Hier veröffentlichen wir regelmäßig aktuelle Entscheidungen aus unserer Tätigkeit.
Zum Bereich Baurecht und Verwaltungsrecht verweisen wir auch auf die homepage von Rechtsanwalt Weiner:
www.rechtsanwalt-ludger-weiner.de
Dort finden Sie z.B. aktuelles zum Thema:
Altanschließerbeiträge - Verfahren zu Schadensersatz nach dem StaatshaftungsG
vor dem Bundesgerichtshof
Anspruch auf Kita-Platz durchsetzen
Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Versetzung in die 5. Klasse haben einen Rechtsanspruch auf Betreuung in Kindertageseinrichtungen. (§ 1 KITA-G BB und § 24 SGB VIII)
Mehrfach haben die Verwaltungsgerichte entschieden, dass dieser Anspruch auch gerichtlich und sogar im einstweiligen Rechtschutzweg durchgesetzt werden kann.
Wird kein Betreuungsplatz bereitgestellt kann der Träger der Jugendhilfe (Kreis oder Gemeinde) im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet werden einen solchen Platz zur Verfügung zu stellen. (OVG Berlin-Brb B.v. 28.5.2019 6 S 25.19 und VG Potsdam v. 27.4.2018 7 L 296/18)
Fristlose Kündigung des Internet Vertrages?
Verschiedene Gericht hatten sich mit der Frage zu befassen, wann der Kunde den Vertrag über seinen Internet-Zugang kündigen kann, wenn die versprochene Bandbreite, bzw. Geschwindigekit nicht erreicht wird.
Das AG Fürth (Az. 340 C 306/13) hat hierzu entscheiden, daß ein Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht, wenn die zugesagte Datenübertragungsrate signifikant unterschitten wird.
Weniger als die Hälfte der zugesagten Geschwindigkeit dürfte ausreichen.
Das AG Fürstenwalde meint allerdings, daß es in solchen Fällen vorher eine Abmahnung des Providers bedarf um ihm Gelegenheit zu geben für eine Verbesserung zu sorgen. (AG FW 26 C 306/13)
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil vom 8.5.2019 (B 14 AS 15/18 R) entschieden, dass Gelder aus einer Erbschaft nicht in jedem Fall als Einkommen zu berücksichtigen sind, z.B. wenn zwar die Erbschaft während des Leistungsbezuges anfällt, das Geld aber wegen einer Erbenauseinandersetzung noch nicht zur Verfügung steht.
Manchmal haben die Gerichte sich auch damit zu beschäftigen:
Das OLG Frankfurt/Main hat entschieden, dass die Bezeichnung "Pesto con Basilico e Rucola" schon dann verwendet werden darf, wenn der Rucola-Anteil nur 1,5% beträgt. Es müsse nur auch nach Rucola schmecken. (OLG Frankfurt, Urteil v. 22.8.19, 6 U 133/18)
WEINER & FLÜGEL
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