BGH zu Online-Coaching-Verträgen – Coaching-Verträge meist unwirksam
Der BGH hat in einem Urteil vom 12.06.2025 entschieden, dass auf Online-Coaching-Verträge das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) anwendbar ist. Da die meisten Anbieter nicht die danach erforderliche gesetzl. Zulassung besitzen, sind deren Verträge meist nichtig. Betroffene können die Verträge kündigen und häufig sogar ihr Geld zurückfordern, weil die Verträge nichtig sind.