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Fristlose Kündigung des Internet Vertrages?

Verschiedene Gericht hatten sich mit der Frage zu befassen, wann der Kunde den Vertrag über seinen Internet-Zugang kündigen kann, wenn die versprochene Bandbreite, bzw. Geschwindigekit nicht erreicht wird.

Das AG Fürth (Az. 340 C 306/13) hat hierzu entscheiden, daß ein Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht, wenn die zugesagte Datenübertragungsrate signifikant unterschitten wird.

Weniger als die Hälfte der zugesagten Geschwindigkeit dürfte ausreichen.

Das AG Fürstenwalde meint allerdings, dass es in solchen Fällen vorher eine Abmahnung des Providers bedarf, um ihm Gelegenheit zu geben für eine Verbesserung zu sorgen. (AG FW 26 C 306/13)

Anspruch auf Kita-Platz durchsetzen

Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Versetzung in die 5. Klasse haben einen Rechtsanspruch auf Betreuung in Kindertageseinrichtungen. (§ 1 KITA-G BB und § 24 SGB VIII)

Mehrfach haben die Verwaltungsgerichte entschieden, dass dieser Anspruch auch gerichtlich und sogar im einstweiligen Rechtschutzweg durchgesetzt werden kann.

Wird kein Betreuungsplatz bereitgestellt, kann der Träger der Jugendhilfe (Kreis oder Gemeinde) im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet werden, einen solchen Platz zur Verfügung zu stellen. (OVG Berlin-Brb B.v. 28.5.2019 6 S 25.19 und VG Potsdam v. 27.4.2018 7 L 296/18)

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