Grundsicherung für Arbeitssuchende – Erbschaft als Einkommen?
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil vom 8.5.2019 (B 14 AS 15/18 R) entschieden, dass Gelder aus einer Erbschaft nicht in jedem Fall als Einkommen zu berücksichtigen sind, z.B. wenn zwar die Erbschaft während des Leistungsbezuges anfällt, das Geld aber wegen einer Erbenauseinandersetzung noch nicht zur Verfügung steht.