Kurioses – Manchmal haben die Gerichte sich auch damit zu beschäftigen
Das OLG Frankfurt/Main hat entschieden, dass die Bezeichnung „Pesto con Basilico e Rucola“ schon dann verwendet werden darf, wenn der Rucola-Anteil nur 1,5 % beträgt. Es müsse nur auch nach Rucola schmecken. (OLG Frankfurt, Urteil v. 22.8.19, 6 U 133/18)