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Anspruch auf Kita-Platz durchsetzen

Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Versetzung in die 5. Klasse haben einen Rechtsanspruch auf Betreuung in Kindertageseinrichtungen. (§ 1 KITA-G BB und § 24 SGB VIII)

Mehrfach haben die Verwaltungsgerichte entschieden, dass dieser Anspruch auch gerichtlich und sogar im einstweiligen Rechtschutzweg durchgesetzt werden kann.

Wird kein Betreuungsplatz bereitgestellt, kann der Träger der Jugendhilfe (Kreis oder Gemeinde) im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet werden, einen solchen Platz zur Verfügung zu stellen. (OVG Berlin-Brb B.v. 28.5.2019 6 S 25.19 und VG Potsdam v. 27.4.2018 7 L 296/18)

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